In jüngster Zeit wurde eine unzulässige Einleitung von Gülle in die Kläranlage festgestellt. Nach aktuellem Kenntnisstand gelangte die Gülle über das Kanalnetz einer angeschlossenen Gemeinde ohne erforderliche Genehmigung in die Anlage. Dies stellt einen Verstoß gegen die geltenden wasserrechtlichen Vorschriften sowie gegen die Einleitbedingungen der Kläranlage dar.
Der Vorfall führte zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung des Kläranlagenbetriebs und gefährdete den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage. Zur eindeutigen Ermittlung des Verursachers werden die Abwasseruntersuchungen am Zulauf der Kläranlage sowie im Kanalnetz der angeschlossenen Gemeinden ausgeweitet.
Die ARA Bezau weist darauf hin, dass der Schutz der Abwasserinfrastruktur und der Gewässer nur durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden kann, und appelliert an alle, diese Verantwortung ernst zu nehmen.