Neue Regel für Gipsabfälle ab 2026
Seit 1. Jänner 2026 dürfen Gipsplatten nicht mehr über den Bauschutt entsorgt werden. Die neue Recyclinggips-Verordnung schreibt eine getrennte Sammlung vor, damit Gips recycelt und für neue Gipsprodukte verwendet werden kann.
Das betrifft vor allem Renovierungen und Umbauten in Haus und Wohnung. Alte Gipswände, Gipskartonplatten und Verschnitt aus dem Trockenbau sind künftig getrennt zu sammeln.
In die Gips-Sammlung: Gipskartonplatten, Gips-Wandbauplatten, Gips-Feuerschutzplatten, imprägnierte Gipsplatten und Gipsplatten-Verschnitt.
Nicht in die Gips-Sammlung: Dämmstoffe, Asbest, Ziegel, Porenbeton, Kalksandsteine sowie stark verunreinigte Materialien.
Bitte Gipsabfälle trocken lagern und getrennt im ASZ oder Bauhof abgeben.
Aus alten Gipsplatten können neue Gipsplatten entstehen – so bleiben wertvolle Rohstoffe im Kreislauf. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem ASZ oder Bauhof.