Bauen & Wohnen

Informationen zum Bauverfahren

Arten von Bauvorhaben

Das Vorarlberger Baugesetz (BauG) unterscheidet drei Arten von Bauvorhaben:

  • bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§18 BauG)
  • anzeigepflichtige Bauvorhaben (§19 BauG)
  • freie Bauvorhaben (§20 BauG)

Bauvorhaben wie die Errichtung oder die wesentliche Änderung von Gebäuden, Nutzungsänderungen von Gebäuden, Werbeanlagen und ähnliches sowie Vorhaben, die eine Abstandsnachsicht benötigen, sind im Sinne des §18 BauG bewilligungspflichtig.

Die Baubewilligung bescheinigt die gesetzeskonforme Planung  eines Bauvorhabens und ermächtigt mit ihrer Rechtskraft zu dessen Ausführung.

Bauvorhaben wie die Errichtung von kleineren Nebengebäuden (z.B. Geräteschuppen), Bauwerken, die keine Gebäude sind (z.B. Carports, Schwimmbecken, Stützmauern), straßenseitigen Einfriedungen oder Abbrüche von Gebäuden) sind im Sinne des § 19 BauG anzeigepflichtig.

Ein wesentlicher Unterschied zu bewilligungspflichtigen Verfahren liegt darin, dass die Nachbarn im Anzeigeverfahren nicht Partei sind. 

Der Freigabebescheid bescheinigt die gesetzeskonforme Planung eines Bauvorhabens und ermächtigt mit seiner Rechtskraft zu dessen Ausführung. Auch darf mit dem Bau begonnen werden, wenn die Baubehörde innerhalb von 6 Wochen nach erfolgter Bauanzeige keine Entscheidung getroffen hat.

Gewisse Bauvorhaben, wie z.B. die Errichtung von nicht an öffentlichen Straßen gelegenen Einfriedungen bis max 1,80 m Höhe oder bloße Sanierungsmaßnahmen, sind im Sinne des § 20 BauG frei.

Im Zweifelsfall entscheidet die Behörde, ob Bewilligungs- oder Anzeigepflicht gegeben ist. Die Baurechtsverwaltung steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. 

Generelle Abklärungen sind während der Amtszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung möglich.


Bauverfahren – Abwicklung

Alle Projekte sind vor Einreichung zur baurechtlichen Freigabe oder Bewilligung dem Bauausschuss bzw. dem Gestaltungsbeirat der Marktgemeinde Bezau vorzulegen. 

Projekte sind in Form von Vorentwürfen beim Bauamt der Marktgemeinde Bezau einzureichen. In den Sitzungen können die Projekte durch die Antragsteller vorgestellt werden, bei Bedarf werden die räumlichen Gegebenheiten vor Ort besichtigt.

Nach positiver Beurteilung des Projektes durch den Bauausschuss bzw. den Gestaltungsbeirat kann dieses bei der Baurechtsverwaltung Bregenzerwald zur Durchführung des baurechtlichen Anzeige- oder Bewilligungsverfahrens eingereicht werden. Weiterführende Informationen zum Ablauf dessen siehe auf der Website der Baurechtsverwaltung Bregenzerwald.


Gestaltungsbeirat

Termine 2026:
 - Dienstag, 20.01.2026
 - Montag, 23.03.2026
 - Montag, 18.05.2026

Terminvergaben für eine Präsentationsmöglichkeit werden vom Bauamt eingeteilt und den einzelnen Bauwerbern bekanntgegeben. Abgabe der entsprechenden Unterlagen spätestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung.

Folgende Unterlagen sind für eine Erstbeurteilung wichtig:
 - Lageplan mind. M 1:500 mit Nachbargebäuden
 - Grundrisse
 - Darstellung der Geländesituation in den Grundrissen
 - Höhenlinien (Stufung 0,5 m) oder Höhenpunkte
 - Ansichten, Schnitte mit Bestandsgelände und geplantem Gelände
 - Aussagen zur Materialisierung (außen)

Wer steckt dahinter? Wir konnten für diese Fachexpertise zwei äußerst kompetente Menschen gewinnen, um ein breites Spektrum abzudecken wurde der Fachbeirat mit einer Raumplanerin und einem Architekten besetzt.

Geli Salzmann: Raumplanerin und Architektin aus Dornbirn, die viel Erfahrung aus ihrer Mitarbeit in diversen Gestaltungsbeiräten vorweist.

Much Untertrifaller: Architekt aus Bregenz, Leitung des Büro Dietrich Untertrifaller und ebenfalls viel Erfahrung in diversen Gremien.


Flächenwidmung - Raumplanung

Umwidmungsanträge

Anträge für die Änderung des Flächenwidmungsplanes sind mit dem Formular „Antrag Umwidmung“ schriftlich vom Eigentümer des entsprechenden Grundstückes zu stellen. Andere Personen sind antragsberechtigt, wenn sie vom Grundeigentümer schriftlich dazu ermächtigt oder berufsmäßige Parteienvertreter sind.

Die lt. Antragsformular erforderlichen Planunterlagen (Lageplan, Erschließungsplan) werden bei Bedarf  im Marktgemeindeamt (Bauamt) bereitgestellt.

Verfahren zur Umwidmung von Grundflächen

Zunächst erfolgt die Beratung im Raumplanungsausschuss der Marktgemeinde Bezau. Die Abstimmung mit den örtlichen Raumplanungszielen, mit dem Räumlichen Entwicklungsplan und allfälligen Gutachten von Raumplanungsfachleuten bildet die Grundlage der Entscheidungsfindung.

Der Raumplanungsausschuss übergibt der Gemeindevertretung eine Beschlussempfehlung. Bei positivem Beschluss kommt es zur öffentlichen Auflage bzw. zur Anhörung (Öffentliche Dienststellen, Nachbarn und Betroffenen), danach zum eigentlichen Umwidmungsbeschluss durch die Gemeindevertretung. Die Umwidmung muss von der Aufsichtsbehörde (Amt der Landesregierung, Abt. Raumplanung) genehmigt werden, erst dann wird die Widmung durch Verordnung des Bürgermeisters rechtskräftig.

Bei Umwidmungen in Baufläche sind neben Befristung und Folgewidmung oder einem Raumplanungsvertrag zumeist auch Anordnungen zum Maß der baulichen Nutzung zu treffen. In bestimmten Fällen zudem eine Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP).