Meldeamt

Anmeldung Hauptwohnsitz 
Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen. Innerhalb Österreichs ist nur die Anmeldung eines einzigen Hauptwohnsitzes möglich. Außerhalb Österreichs kann jemand einen weiteren Hauptwohnsitz haben. Für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes benötigt die Meldebehörde einen ausgefüllten und unterfertigten Meldezettel sowie eine Ausweiskopie. 

Anmeldung Nebenwohnsitz 
Ein Nebenwohnsitz (Wohnsitz) gilt bereits als begründet, wenn sich ein Mensch an einer Unterkunft mit der Absicht niedergelassen hat, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben und diese Unterkunft regelmäßig zu Wohnzwecken benützt. Für die Anmeldung eines Nebenwohnsitztes benötigt die Meldebehörde einen ausgefüllten und unterfertigten Meldezettel sowie eine Ausweiskopie. 

Abmeldung
Bei einem Verzug innerhalb Österreichs ist die Abmeldung vom früheren Wohnort am neuen Wohnort bei der für den neuen Wohnort zuständigen Meldebehörde durchzuführen. Die Abmeldung wird von dieser Meldebehörde gleichzeitig mit der Anmeldung am neuen Wohnort durchgeführt. Eine Abmeldung ist nur noch notwendig, wenn der neue Wohnort im Ausland oder noch unbekannt ist bzw. wenn es sich bei der abzumeldenden Unterkunft um einen Nebenwohnsitz handelt. 

Kosten 
Die Anmeldung selbst ist in der Regel kostenlos. Wenn Sie ein ausländisches Reisedokument (z. B. Reisepass oder Personalausweis) zum ersten Mal in Österreich vorlegen müssen bzw. dieser noch von keiner Behörde vergebührt wurde, fallen Gebühren an:

  • Ausländischer Reisepass: € 42,00
  • Ausländischer Personalausweis: € 21,00

Meldezettel 
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