Passwesen

Die Antragstellung erfolgt bei der Hauptwohnsitzgemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft Bregenz.

Mitzubringen sind (gilt auch bei Kindern):

  • alter Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen) oder Personalausweis (wenn vorhanden)
  • 1 EU-Passfoto, welches nicht älter als 6 Monate ist
  • Geburtsurkunde bei ß oder ss Schreibung im Namen

Bei Erstausstellung oder wenn der Pass länger als 5 Jahre abgelaufen ist:

  • Geburtsurkunde 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde 

Sonstige Dokumente:

  • ggf. Nachweis akademischer Grad (wenn Eintragung gewünscht ist)
  • ggf. Obsorge-Vereinbarung bei Kindern

Die Ausstellung eines Reisepasses benötigt ca. 14 Werktage, bei einem Expresspass dauert die Ausstellung ca. 4 Werktage.

Minderjährige Kinder benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses die Unterschrift des Erziehungsberechtigen. Ab 8 Jahren ist die eigenhändige Unterschrift des Kindes möglich, ab 10 Jahren ist die eigenhändige Unterschrift des Kindes verpflichtend.

Personalausweis
Beim Personalausweis gelten die selben Vorschriften wie beim Reisepass. Es müssen auch die gleichen Dokumente zur Beantragung mitgebracht werden.

Kosten:

  • 112,00 Euro Reisepass für Erwachsene bzw. Kinder ab 12 Jahren (10 Jahre gültig)
  • 44,00 Euro Reisepass für Kinder von 2 bis 12 Jahren (5 Jahre gültig)
  • 148,00 Euro für Express-Reisepass für Erwachsene bzw. Kinder ab 12 Jahren
  • 91,00 Euro Personalausweis für Erwachsene bzw. Kinder ab 16 Jahren (10 Jahre gültig)
  • 39,00 Euro Personalausweis für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre

    Gebührenbefreiung für Kinder:
    Innerhalb der ersten 2 Jahre ab der Geburt des Kindes ist ein Reisepass oder ein Personalausweis gebührenfrei und für 2 Jahre gültig. 

Nicht österreichische Staatsbürger wenden sich bezüglich Passangelegenheiten bitte an die jeweilige Botschaft.