Strafregister

Der Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung muss entweder persönlich im Marktgemeindeamt gestellt werden oder online mit ID-Austria.

Erforderliche Dokumente

  • Einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Führerschein oder Reisepass)
  • Falls der Antrag durch eine dritte Person gestellt oder abgeholt wird: eine formlose Vollmacht

Zusätzliche Unterlagen für bestimmte Bescheinigungen
Für folgende speziellen Strafregisterbescheinigungen ist zusätzlich eine unterschriebene Bestätigung Ihres Dienstgebers/Ihrer Dienstgeberin erforderlich:

  • Kinder- und Jugendfürsorge
  • Pflege und Betreuung
  • Im Zusammenhang mit terroristischen oder staatsfeindlichen Strafsachen (z. B. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen

Bestätigung_Dienstgeber_oder_Organisation.pdf herunterladen (0.08 MB)

Kosten

  • € 23,10 – zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z. B. Arbeitgeber:in, Organisation, Behörde, ...)
  • € 44,10 – ohne Angabe eines bestimmten Verwendungszwecks
  • € 29,10 – für Bescheinigungen „Kinder- und Jugendfürsorge“ oder „Pflege und Betreuung“ zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle

    Gebührenfrei – bei ehrenamtlicher Tätigkeit, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unten)

Voraussetzungen für Gebührenbefreiung bei freiwilliger Tätigkeit
Damit die Strafregisterbescheinigung gebührenfrei ausgestellt werden kann, ist eine Bestätigung der Servicestelle für freiwilliges Engagement oder der (zukünftigen) Arbeitgeberin/des (zukünftigen) Arbeitgebers vorzulegen, in der bestätigt wird dass:

  • es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt
  • nicht mehr als das Freiwilligenpauschale ausbezahlt wird
  • die Bestätigung unterschrieben und firmenmäßig gefertigt ist
  • die Personendaten der Antragstellerin/des Antragstellers enthalten sind