Volksbegehren

Veröffentlichungsdatum03.06.2026Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
MG Bezau

Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

- GRATIS Verhütung
- Karfreitag-Feiertag für Alle
- Polizei - kritischer Personalmangel
- Transparenz im Parlament
- Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl 

Die Stimmberechtigten können innerhalb des festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 15.06.2026, bis (einschließlich) Montag, 22.06.2026, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht bei einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 11.05.2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Im Marktgemeindeamt Bezau können Eintragungen an den nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 15.06.2026, von 08.00 bis 20.00 Uhr
Dienstag, 16.06.2026, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch, 17.06.2026, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 18.06.2026, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Freitag, 19.06.2026, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Samstag, 20.06.2026, geschlossen
Sonntag, 21.06.2026, geschlossen
Montag, 22.06.2026, von 8.00 bis 16.00 Uhr

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (22.06.2026), 20.00 Uhr, durchführen.